DIE NOMINIERUNGEN FÜR DIE WAHL 2023 SIND NUN ABGESCHLOSSEN
INFORMATIONEN ÜBER DIE WAHLEN 2025 WERDEN AUF DER NÄCHSTEN GENERALVERSAMMLUNG AM 21. SEPTEMBER 2023 IN BRÜSSEL, BELGIEN, VORGELEGT

IFSPT RUFT ZU NOMINIERUNGEN FÜR DEN VORSTAND AUF
Nominierungen für den IFSPT-Vorstand jetzt möglich
Wahltermine: 11. bis 15. September
Anzahl der zu wählenden Personen: Zwei
Wollte Ihre Mitgliedsorganisation schon immer eine größere Rolle bei der Leitung und den hochrangigen Aktivitäten der IFSPT spielen? Hier ist Ihre Chance!
Im Jahr 2023 wird die IFSPT eine Wahl abhalten, um ein ausscheidendes Vorstandsmitglied zu ersetzen und ein zusätzliches Vorstandsmitglied in die Liste aufzunehmen, so dass insgesamt zwei neue Mitglieder zur Verfügung stehen.
Die EB-Mitglieder werden für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt und können auf Wunsch für eine zweite Amtszeit wiedergewählt werden. Jedes EB-Mitglied ist Teil eines Dienstausschusses innerhalb des IFSPT. Spezifische Rollen innerhalb des EB werden vom EB als Ganzes ausgewählt, basierend auf den persönlichen Fähigkeiten des Einzelnen.
Mitgliedsorganisationen, die einen Kandidaten vorschlagen möchten, müssen die entsprechenden Unterlagen (siehe unten) bis spätestens 21. Juni 2023 um Mitternacht EST PER ISPT BY-LAWS an Mary Wilkinson, Director of Marketing, mwilkinson@ifspt.org UND Chris Napier, Secretary, secretary@ifspt.org schicken. Die Beiträge sollten als PDF-Dateien gesendet werden.
Nominierte Personen sind außerdem eingeladen, ein Video von bis zu zwei Minuten Länge einzureichen, in dem sie ihre Glaubwürdigkeit für die Wahl darlegen. Diese Videos werden auf der IFSPT-Website veröffentlicht und mit dem August-Newsletter verschickt.
Die eingereichten Nominierungen werden vom EB geprüft. Sollte eine Nominierung als fehlerhaft eingestuft werden, fragwürdige Informationen enthalten oder aus anderen Gründen ungültig sein, wird die Mitgliedsorganisation bis spätestens 15. Juli benachrichtigt und erhält die Möglichkeit, innerhalb einer Woche eine neue Nominierung einzureichen.
Die Wahl findet vollständig online statt, beginnt am 11. September und endet um Mitternacht EST am 15. September. Ein Link zur Stimmabgabe wird mit Anweisungen an den von Ihnen benannten Delegierten für die Stimmabgabe versandt. Stimmen, die nach Mitternacht EST am 15. September eingehen, werden nicht gezählt.
Die neuen EB-Mitglieder werden auf der IFSPT-Generalversammlung am 21. September 2023 in Brüssel, Belgien, bekannt gegeben. Die ausgewählten Personen werden am Dienstag, 19. September, per E-Mail benachrichtigt.
Vielen Dank für Ihre Überlegungen und dafür, dass Sie die Talente in Ihrer Organisation zur Unterstützung der IFSPT einsetzen!
Zulassungskriterien und Verfahren
Es werden Nominierungen für die Mitgliedschaft im Vorstand (EB) des Internationalen Verbands der Sportphysiotherapeuten (IFSPT) entgegengenommen. Für die Nominierung müssen die folgenden Dokumente eingereicht werden:
1. Das kandidierende Mitglied hat die folgenden Unterlagen und Dokumente vorzulegen:
A. Ein Anschreiben, in dem sie ihre Stärken, Fähigkeiten und Kenntnisse darlegen und erläutern, wie sie diese dem EB und dem IFSPT insgesamt zugute kommen lassen wollen.
B. Ein kurzes Video (max. 2 Minuten), in dem der Kandidat seinen beruflichen Werdegang, seine Beweggründe für eine Mitgliedschaft im IFSPT-Vorstand und die Fähigkeiten, die er im Falle seiner Wahl einbringen würde, ausführlich darstellt.
C. Ein kurzer 1-2-seitiger Lebenslauf mit folgenden Angaben: Erfahrung, Ausbildung, frühere und aktuelle Vorstandsarbeit, Kommunikationsfähigkeiten, Teamfähigkeit, derzeitige oder frühere Führungsaufgaben. Englischkenntnisse in Wort und Schrift sind beizufügen (die gesamte mündliche und schriftliche Kommunikation der EB erfolgt auf Englisch).
D. Eine kurze Erklärung, aus der hervorgeht, dass die betreffende Person in der Lage ist, etwa 3 Stunden pro Woche für die Arbeit im Vorstand und in den Ausschüssen des IFSPT aufzubringen.
2. Die Mitgliedsorganisation (MO) muss die folgenden Dokumente vorlegen:
A. Eine kurze, an den IFSPT-Vorstand gerichtete Erklärung zur Unterstützung des Nominierten.
B. Bestätigung der aktuellen Mitgliedschaft des Nominierten gegenüber der nominierenden MO, gemäß den WCPT-Bestimmungen
C. Eine kurze Erklärung, aus der hervorgeht, dass der MO sich bereit erklärt, den Nominierten finanziell zu unterstützen, damit dieser an den persönlichen EB-Sitzungen und der alle zwei Jahre stattfindenden Generalversammlung teilnehmen kann.
WICHTIG!
Von den Mitgliedsorganisationen wird erwartet, dass sie die Reise- und Lebenshaltungskosten ihrer Mitglieder für die Teilnahme an der jährlichen IFSPT-Vorstandssitzung und den alle zwei Jahre stattfindenden Mitgliederversammlungen finanziell unterstützen. Um Inklusion und Gleichberechtigung zu fördern, erkennt die IFSPT den Einkommensindex der Weltbank an, so dass Nominierten aus Ländern, die in die Kategorie "Niedriges Einkommen" eingestuft sind, finanzielle Unterstützung angeboten werden kann. Die Entscheidung über die Höhe der Unterstützung wird vom EB von Fall zu Fall getroffen.